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Kupferbarren mit 2 eingeritzten Hüttenzeichen

Neben den Manillas waren auch solche Metallbarren wichtige Tauschobjekte im Außenhandel mit Europa. Allerdings hatten sie weniger den Charakter einer standardisierten Währung und waren auch weniger im innerafrikanischen Handel verbreitet. Das Schmieden, Gießen und Ziselieren von Kupferlegierungen geht im Königreich Benin bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts zurück. Durch die Einfuhr großer Mengen Metalls aus Europa nahm dies zu. 1515 führte beispielsweise ein portugiesisches Schiff 4.000 Barren nach Benin ein und erwarb dafür Sklaven. Dieser Barren wurde laut Museumsunterlagen 1981 von einem gesunkenen Schiff in der Elbe geborgen. Laut eingeritzten Hüttenzeichen wurde er im 16. Jahrhundert in einer ungarischen Mine hergestellt, die dem Handelshaus der Fugger gehörte. Die Fugger finanzierten damals einen Gutteil des Kolonial- und Sklavenhandels. Dieser Barren sollte laut Unterlagen von Hamburg über Antwerpen nach Portugal gehandelt werden. Als Ziel wird die afrikanische Westküste von Oberguinea angegeben, eine eindeutige Zuordnung zum Königreich Benin ist also nicht sicher. Solche Barren wurden in Benin oft eingeschmolzen und zu Kunstwerken weiterverarbeitet. Da der König von Benin einige Außenhandelsmonopole besaß, erfuhren sein Reichtum (und damit die höfische Kunst) dadurch einen Aufschwung. Text: Dietmar Neitzke.

Datenpartner
Linden-Museum Stuttgart Staatliches Museum für Völkerkunde
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Erschließungsdaten

Kulturelle Zuschreibung
Deutsch-Ungarisch
Objekttyp
Barren
Maße
Länge: 27.5 cm
Breite: 11.5 cm
Höhe: 4 cm
Material/Technik
Kupfer, Kupferlegierung
gegossen
Aktueller Standort
Linden-Museum Stuttgart
Inventarnummer
F 53443

Provenienz und Quellen

wo
Hamburg Deutschland
wann
1985
Provenienz
Museumsaufzeichnungen berichten, dass der Barren in einem ungarischen Bergwerk der Fugger im 16. Jahrhundert hergestellt wurde. Er wurde 1981 aus einem Schiffswrack in der Elbe (Deutschland) geborgen. Der Barren soll von Hamburg über Antwerpen und Portugal an die Westküste Afrikas gehandelt worden sein. Die Zuordnung zum Besitz des Königreichs Benin zur Zeit des Erwerbs ist nicht sicher. In den Aufzeichnungen wird Benin nicht als Bestimmungsort erwähnt, sondern nur die Westküste oder die Küste von Ober-Guinea. Text: Markus Himmelsbach.

Informationen zum Datensatz

Rechtsstatus Metadaten
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